Sozialrecht im Unternehmen
Wir vertreten und beraten Unternehmen
– im Rahmen von Betriebsprüfungen hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge
– bei der Frage der sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter und Geschäftführer des Unternehmens
– bei der ordnungsgemäßen Beitragspflicht der Arbeitnehmer im Unternehmen
– bei der Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit zur Selbstständigkeit von Kleinunternehmen
– Abgrenzung der freien Mitarbeiterschaft zur beitragspflichtigen Mitarbeit
– Sozialversicherungspflicht der mitarbeitenden Familienangehörigen